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Das Assoziationsabkommen zwischen der Türkei und der Europäischen Union

1963 kamen die ersten größeren Gruppen von Türkischen Arbeitnehmern nach Deutschland. Im gleichen Jahr hat die Türkei mit der Europäischen Union ein Abkommen geschlossen. Dieses sah eine schrittweise Annäherung zwischen beiden Staaten vor und ist hat im Jahr 2005 wieder hohe Aktualität bei der Diskussion über eine Vollmitgliedschaft der Türkei gewonnen.


Bisher haben wir die Frage erörtert nach welchen Regeln ein Staatsbürger der Türkei zur Arbeit nach Deutschland kommen kann. Nachfolgend geht es um die Frage unter welchen Umständen er hier bleiben und arbeiten darf.


Beispiel:
Eine junge Frau reist als Touristin nach Deutschland ein, lernt hier einen Landsmann kennen und heiratet diesen während ihres erlaubten Aufenthaltes. Sie bekommt einen Aufenthalt für zunächst ein Jahr, dann eine Verlängerung um drei Jahre. 18 Monate nach Eheschließung trennt sich ihr Ehemann von ihr..

Nach den allgemeinen Regeln würde die Ausländerbehörde ihre Aufenthaltserlaubnis widerrufen, Sie müsste die Bundesrepublik Deutschland verlassen.

Nicht so bei türkischen Staatsbürgern. Diese genießen den Schutz des Assoz-iationsabkommens .. Die junge Frau hatte die erste Stufe der Verfestigung erreicht. Sie darf bleiben.


Wer sich legal (!) mindestens ein Jahr in Deutschland aufhält, immer bei dem selben (!) Arbeitgeber tätig ist und nach Ablauf des Jahres dort(!) weiterarbeiten kann ,der erhält eine Verlängerung des Aufenthalts um weitere 2 Jahre. Und zwar unabhängig davon ob der ursprüngliche Grund des Aufenthaltes ?hier das Zusammenleben mit dem Ehepartner- fortbesteht oder nicht.
Erstaunlicherweise sehen die wenigsten türkischen Staatsbürger die Vorteile des Abkommens.

Beispiel: Wer etwa als Berufsspezialist ein Jahr in Deutschland arbeitet hat einen Anspruch auf weiteren Aufenthalt, sofern ihn der selbe Arbeitgeber weiter-beschäftigt. Und zwar auch dann wenn die Aufenthalts-erlaubnis ursprünglich auf ein Jahr beschränkt war und sich der Arbeitnehmer schriftlich verpflichtet hatte Deutschland anschließend zu verlassen.


Nach drei Jahren beginnt die zweite Stufe der Verfestigung .Der türkische Staatsbürger darf den Arbeitgeber wechseln ,sofern er im gleichen Beruf tätig sein will.
Nach vier Jahren hat er die dritte Stufe erreicht.Er darf auf jedem beliebigen Platz arbeiten.

Achtung!, Die erwähnten Regeln sind nur Mindeststandarts. Eine türkische Arbeit-nehmerin, die zB einen deutschen Staatsbürger geheiratet hat kann sich nach den allgemeinen Regeln des deutschen Arbeitserlaubnisrechts ohne Wartezeit auf jedem beliebigen Arbeitsplatz bewerben.

 



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