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In gewissen Bereichen sucht die Industrie dringend Arbeitskräfte. Schon das alte Gesetz hatte daher eine Reihe von Berufsgruppen für die Ausnahmeregelungen galten..Das Zuwanderungsgesetz führt diese fort und fügt neue hinzu.
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Bei der ersten Abteilung der Liste wird angenommen dass in Deutschland Bedarf an Spezialisten der jeweiligen Art besteht .Die Aufenthaltserlaubnis erteilt die Ausländerbehörde .Es sind dies zum Beispiel nachfolgende Berufe::
2. Wissenschaftliches Personal an Forschungseinrichtungen oder Universitäten und deren Hilfspersonal. (Professoren und zugehörige Assistenten) 3. Führungskräfte oder Spezialisten eines international tätigen Unternehmens sofern dies zur Vorbereitung von Projekten in Deutschland oder der Türkei erforderlich ist .(Die Spezialisten müssen mindestens über die Oualifikation eines deutschen Facharbeiters verfügen ).
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Bei der zweiten Abteilung der Liste muss zusätzlich die Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsamt) ihre Zustimmung geben. Diese prüft -grob gesprochen- ob ein regionaler Bedarf besteht und ob es vorrangige Mitbewerber gibt (z.b. Deutsche und andere EU Bürger).
4. Führungskräfte oder andere Arbeitnehmer ,die im Inland benötigt werden ,weil sie über spezielle Kenntnisse eines ausländischen Marktes oder ausländischer Produkte verfügen .(zB Kaufleute die deutsche, englische, türkische oder arabische Sprachkennt nisse haben zum Einsatz bei Firmen die der Türkei oder im mittlere Osten tätig sind oder dort tätig werden wollen) 5. Köche für türkische Restaurants mit einer mindestens 2 jährige praktischen Ausbildung und 6 jährigen Berufserfahrung im Heimatland (Es muß ein Restaurant sein. Eine der in Deutschland beliebten Döner-Buden genügt nicht) |
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