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Hans Otto Morgenthaler

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Die Familienzusammenführung:

Ehegatten und Kinder können zu Personen nachziehen, die sich zur Arbeit in Deutschland aufhalten.Voraussetzung ist ein gesichertes Aufenthaltsrecht dieses Arbeitnehmers,ein Einkommen das über den deutschen Sozialhilfesätzen liegt und ausreichender Wohnraum. (Pro Person 12 qm) Die Kinder dürfen bei Antragstellung nicht älter als 16 Jahre sein.


Unproblematisch ist, wenn die Ehe vor der Einreise in der Türkei geschlossen war.

Reist einer der Partner als Tourist ein und lernt er den späteren Ehegatten erst in Deutschland kennen oder kannte man sich, entschließt sich aber während des Deutschlandaufenthalts zu heiraten, so ist möglich, sofern die Ehe während des erlaubten Aufenthaltes geschlossen wird Der Ehepartner braucht dann nicht mehr in die Türkei zurückkehren.

Das gilt selbst dann wenn die deutsche Botschaft dasTouristenvisum verweigert hatte.

Die Einreise kann dann alternativ und legal über einen sogenannten Schengen Staat (zB Holland,Frankreich ,Belgien Österreich ,Italien oder Spanien) erfolgen.


Wegen der Kompliziertheit des Verfahrens wird die Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwalts dringend empfohlen.


Nicht sinnvoll ist die sogenannte "Scheinehe". Türkische Familien zahlen manchmal viel Geld an eine deutsche oder ausländische Person, damit diese die Ehe mit einem Mitglied ihrer Familie schliesst, das nach Deutschland zum Arbeiten kommen möchte.

Die Ehgatten leben dann nie wie Mann und Frau zusammen. Dies ist in in Deutschland strafbar. Meine Erfahrung zeigt aber auch, dass es in der Regel spätestens bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis grosse Probleme mit dem Partner oder mit der Ausländerbehörde gibt. Eine Scheinehe empfehlen wir auf keinen Fall.


Gleiches gilt für den sogenannten "Schleichenden Familiennachzug" Eine Ehe die in der Tükei besteht wird geschieden. Einer der Eheleute heiratet einen neuen Partner in Deutschland der ein sicheres Aufenthaltsrecht hat und kommt zum Arbeiten hierher. Sobald er? unter Umständen schon nach einem Jahr ein eigenes Aufenthaltsrecht erworben hat, lässt er sich vom zweiten Partner wieder scheiden und schliesst die Ehe erneut mit dem ursprünglichen Ehegatten in der Türkei. Wenn er jetzt für den wiederverheirateten Partner den Nachzug beantragt, besteht die Gefahr dass die Ausländerbehörde und auch das Gericht diesen verweigern.


Eine völlig andere Behandlung geniessen "arrangierte Ehen" Also wenn die Verlobten nicht ausschliesslich aufgrund persönlicher gefühlsmässiger Bindung die Ehe schließen ,sondern im wesentlichen beeinflusst durch Ihrer beiden Familien, die die Verbindung vorher vereinbart hatten.


Solche Ehen gelten nach deutschem Verständnis als anrüchig.Sie werden von den Behörden und Gerichten jedoch als gültige Ehen behandelt.


Kinder die älter als 16 Jahre sind, oder Großeltern können in besonderen Härtefällen auf Dauer einreisen. Voraussetzung ist eine ernsthafte körperliche oder seelische Erkrankung



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