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Rechtsanwalt Hans-Otto Morgenthaler ist in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und führt die Bezeichnung "Rechtsanwalt" und ist Mitglied der pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken. Die seit dem 1.1.2002 eingeführten neuen Informationspflichten gemäß § 6 TDG gelten auch für die Anwaltshomepage. Laut Gesetzesbegründung sind Anwälte verpflichtet, auf die berufsrechtlichen Regelungen hinzuweisen. Ausreichend ist ein Link auf eine entsprechende Sammlung im Netz.
Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind:
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