Ein Rechtsanwalt zeigt Wege auf und gibt Unterstützung bei der Einreise
Am 01.01.2005 ist in der Bundesrepublik Deutschland ein neues Ausländerrecht (Zuwanderungsgesetz) in Kraft getreten. Die folgende Seiten soll Menschen türkischer Herkunft, die erwägen auf Dauer nach Deutschland zu übersiedeln und dort zu arbeiten, helfen sich über die rechtlichen voraussetzunmgen zu orientieren und so ihre entscheidung besser zu treffen.
Achtung!
Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Er ersetzt keine gründliche Beratung durch einen Spezialisten.
Er beschreibt typische Wege um nach Deutschland zu kommen und vorübergehend
oder auf Dauer im Land zu leben und zu arbeiten.
Er ist speziell für die Bedürfnisse von Menschen mit türkischer Staatsangehörigkeit
errichtet.

Vorweg gesagt: Wer es schafft sich legal auf dem deutschen Arbeitsmarkt niederzulassen, mindestens ein Jahr bei dem selben Arbeitgeber tätig ist und weiterhin bei diesem tätig sein kann hat das Ziel erreicht.. Er fällt ab diesem Zeitpunkt unter den Schutz des Assoziationsabkommens zwischen der Türkei und der Europäischen Union aus dem Jahr 1961. Sofern er durchgehend arbeitet kann er nur unter ganz besonderen. Umständen gezwungen werden wieder auszureisen.
