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Politisches Asyl


In den 80 er Jahren haben 10000te von türkischen Staatsbürgeren in Deutschland Politisches Asyl beantragt und konnten sich hier unter Umständen jahrelang aufhalten, und zwar unabhängig davon, ob sie echte Asylgründe vorweisen konnten oder nicht Der Staat kam für ihren Unterhalt auf.

Heute ist diese Möglichkeit unattraktiv. Die Gesetze wurden geändert. Asylbewerber leben die ersten Monate ihres Aufenthaltes nicht in Wohnungen sondern in Sammelunterkünften. Sie haben keine Möglichkeit zu arbeiten und erhalten vom Staat nur die Allernotwendigste zum Überleben. In einzelnen Gemeinden kein Bargeld sondern nur Gutscheine. Sie können Ihren Aufenthaltsort nicht frei wählen, sondern werden einer Stadt oder einem Kreis zugewiesen, den sie während des Asylverfahrens nicht verlassen dürfen.

Die Verfahren vorm Bundesamt für Asylwesen und das nachfolgende Gerichtsverfahren wurde wesentlich verkürzt. Wer abgelehnt wird muss Deutschland verlassen oder wird abgeschoben.

Richtig ist natürlich auch. dass das Asylverfahren eine Möglichkeit bietet sich einige Monate legal in Deutschland aufzuhalten.Wer in dieser Zeit seinen späteren Ehepartner kennenlernt kann auch als Asylbewerber hier heiraten. Hat der Ehepartner ein Recht zum Daueraufenthalt kann er hierbleiben und arbeiten.
Wer anerkannt wird, bleibt ohnehin und darf arbeiten. Die Zahlen der Anerkennung sind allerdings für Menschen aus der Türkei geringer als 5 %.



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